Das Selbstbestimmungsgesetz kommt!

Endlich ist es soweit: Der konkrete Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz steht.  Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett dem von Bundesfamilienministerin Lisa Paus federführend zusammen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Entwurf für das neue Gesetz zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird das diskriminierende „Transsexuellengesetz“ abgeschafft und würdevolle Selbstbestimmung für alle ermöglicht. Das bisher geltende Gesetz, das über 40 Jahre alt ist und im Laufe der Jahre durch das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Teilen als verfassungswidrig erklärt wurde, zwingt transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, sich auf eigene Kosten von zwei Gutachter*innen als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um den Geschlechtseintrag zu korrigieren und die Vornamen zu ändern. Sie werden dabei mit intimsten und entwürdigenden Fragen konfrontiert, wie nach der Art der getragenen Unterwäsche oder Masturbationsphantasien. Daraufhin entscheidet ein Gericht, ob der falsche Geschlechtseintrag berichtigt werden darf oder nicht. Das Verfahren ist langwierig, kostenintensiv, entwürdigend und hat einen ungewissen Ausgang.

Einige häufig gestellte Fragen beantworten wir hier:

Was ändert sich für trans* Personen?

Volljährige Menschen können durch eine Erklärung beim Standesamt die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen vornehmen, 14-17-Jährige mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Ohne ein Gerichtsverfahren, Zwangsgutachten oder übergriffige Fragen!

Mit der neuen Regelung legen wir die Entscheidung über das eigene Leben wieder dahin, wo sie hingehört: in die Hände der jeweiligen Personen. Wir stärken die persönliche Freiheit und erhöhen den Schutz für die betreffenden Menschen. Das Selbstbestimmungsgesetz bringt große Erleichterungen im Alltag. Für Menschen, bei denen das bei Geburt zugeschriebene Geschlecht nicht dem tatsächlichen Geschlecht entspricht, ist eine unkomplizierte Personenstandsänderung von fundamentaler Bedeutung. Denn mit einem falschen Personalausweis müssen sie sich in jeder Behörde, vor dem Flugschalter oder beim Abschluss eines Handyvertrags jedes Mal neu erklären – immer mit der Gefahr, diskriminiert zu werden. Das ändern wir und stärken damit die Grundrechte marginalisierter trans* Personen, fördern mehr Akzeptanz und Schutz vor Diskriminierung.

Sind dadurch Schutzräume für Frauen gefährdet?

Nein! Gewaltschutz gilt weiterhin ohne Wenn und Aber. Schutzräume wie Frauenhäuser bleiben natürlich erhalten. Die Aufnahme wird immer im Einzelfall entschieden. Die Änderung des Geschlechtseintrags zieht die Anpassung sämtlicher persönlicher Dokumente nach sich. Eine erneute Änderung ist erst nach einem Jahr möglich. Das beugt Missbrauch vor. Straftaten werden geahndet – egal, wer sie gegen wen verübt.

Was passiert mit Sauna, Schwimmbad & Co.?

Nichts. Als Gesellschaft wollen wir alle Menschen im Alltag und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen vor Diskriminierung schützen. So ist es unzulässig, einen Menschen aufgrund seines Aussehens zu benachteiligen. Dabei gelten für Betreiber*innen natürlich weiterhin die Vertragsfreiheit und das Hausrecht. Übrigens sieht auch das alte „Transsexuellengesetz“ keine geschlechtsangleichenden Operationen als Voraussetzung für Personenstandsänderungen, also auch den Eintritt in solche Einrichtungen, vor.

Hat das Gesetz Einfluss auf medizinische Eingriffe?

Nein, medizinische Fragen wie Hormonbehandlungen oder chirurgische Eingriffe sind nicht Bestandteil des Gesetzes. Die Betroffenen entscheiden über alle medizinischen Maßnahmen weiterhin selbst, gemeinsam mit ihren Ärzt*innen, basierend auf bestehenden fachärztlichen Leitlinien.

Noch mehr Infos zum Thema gibts bei unserer Bundestagsfraktion.

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